Weniger ist mehr!
BaFin möge das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat eine Stellungnahme zum Vermittler-Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben. Darin begrüßt der BVK ausdrücklich, dass kein Vergütungsmodell im Bereich der Lebensversicherung formuliert wird.
„Denn Vorgaben der BaFin oder des Gesetzgebers, in welcher Höhe Versicherungsvermittler vergütet werden, würden nach unserer Auffassung einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungsvermittler bedeuten“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Im Hinblick auf die Stabilisierung der Lebensversicherungen regen wir stattdessen an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen. Wir fordern auch bei allen Überlegungen der BaFin einen gerechten Interessenausgleich zwischen uns und den Unternehmen zu gewährleisten.“
Nach Ansicht des BVK darf es keine weitere Risiko- und Kostenverlagerung von Versicherungsunternehmen hin zu Versicherungsvermittlern geben. Die Verhältnismäßigkeit muss auf allen Ebenen gewahrt bleiben.
Der BVK favorisiert die seit 2007 bestehende und bewährte Aufsichtslösung durch die Industrie- und Handelskammern. „In diesem Zusammenhang lehnen wir die im Koalitionsvertrag formulierte Forderung, die BaFin soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übertragen bekommen ab“, sagt der BVK-Präsident. „Stattdessen fordern wir eine ausdrückliche bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation.“
Hintergrund:
Aufgrund der Umsetzung der neuen EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wird das BaFin-Rundschreiben 10/2014 zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Es behandelt umfangreiche aufsichtsrechtliche Regeln und ordnet die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit den Versicherungsvermittlern. Dazu führte die BaFin bis zum 21.2.2018 ein Konsultationsverfahren durch. Der BVK war als größter Vermittlerverband Deutschlands daran beteiligt.
Hinweis:
Die vollständige 22-seitige BVK-Stellungnahme können Medienvertreter auf der BVK-Website hier downloaden