Versicherungsvermittlung besitzt Vorbildcharakter
Zur Leitmesse die Leitlinien für Finanzdienstleistungen
Die hochwertige Qualität der Versicherungsvermittlung in Deutschland hat nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eine Modellfunktion für andere Finanzdienstleistungen. „Schon vor der Finanzkrise haben wir uns um eine EU-weite Regulierung der Versicherungsvermittlung eingesetzt, die Kunden eine qualifizierte und strukturierte Beratung in Versicherungsangelegenheiten garantiert“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das wird jetzt belohnt. Denn in der Versicherungsvermittlung haben wir keine eklatante Falschberatung zu beklagen, wie in der übrigen Finanzdienstleistungsbranche. Deswegen treten wir auch dafür ein, dass die Qualifikation aller Finanzdienstleistungsvermittler in gleicher Weise gesetzlich abgesichert wird, wie dies bereits durch die Novellierung des Versicherungsvermittlerrechts erreicht wurde.“
Für Versicherungsvertreter ebenso wie für Versicherungsmakler gelten bereits strenge gesetzliche Regelungen, die z.B. in der Versicherungsvermittlungsverordnung und dem Versicherungsvertragsgesetz zwingend vorgeschrieben sind und für sie neben dem Abschluss einer obligatorischen Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung strenge Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten vorsehen.
Bei der Gruppe der Versicherungs- und Bankberater findet sich dagegen weder ein gesetzlich fixiertes Berufsbild noch eine einheitliche Gebührenordnung. „Für uns ist deshalb unverständlich, warum einige exponierte Politiker dem Ruf der Verbraucherschutzzentralen willig folgen und die Honorarberatung massiv ausbauen wollen, zumal nur 173 im Vermittlerregister gemeldet sind“, sagt der BVK-Präsident. „Die Versicherungsberatung wurde von den Kunden bisher nicht angenommen, weil sie für sie mit Mehrkosten verbunden ist und auch vor Falschberatung generell nicht schützt.“
Vor dem Hintergrund der bereits existierenden hohen gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler weist der BVK die Angriffe von Seiten der Politik und von Verbraucherverbänden entschieden zurück. „Die Vorwürfe zur provisionsgesteuerten Versicherungsvermittlung sind deplaziert, da die meisten der rund 247.000 registrierten Vermittler als Einfirmenvertreter arbeiten, die gar keine Möglichkeiten haben, unterschiedlich hoch verprovisionierte Produkte verschiedener Versicherer zu vermitteln“, so Michael H. Heinz.
Der BVK sieht daher in den von Politik und Verbraucherverbänden gemachten Vorwürfen populistische und pauschalierte Urteile, die nicht dem beabsichtigten Kundenschutz dienen und keine Wege bieten, die Qualität bei Finanzdienstleistungen zu erhöhen.
BVK-Pressemitteilung vom 29. Oktober 2009