Versicherungsvermittler wollen gleiche Qualifikationsstandards in Europa
BVK beschließt Leitantrag zur EU-Vermittlerrichtlinie auf seiner Jahreshauptversammlung
Die Europäische Union möchte die Vermittlung von Versicherungen in ihren Mitgliedstaaten durch eine Revision der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung (Insurance Mediation Directive - IMD II) neu regeln. Dazu hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf seiner Jahreshauptversammlung in Dresden einen Leitantrag beschlossen. Der größte deutsche Vermittlerverband plädiert für eine Ausweitung des Kundenschutzes und fordert gleiche Voraussetzungen für alle Vertriebswege.
„Die Ausnahme in Deutschland, wonach Versicherungsunternehmen einfach ihre Vertreter im Vermittlerregister anmelden, darf nicht weiterhin die Regel bleiben“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Mehrzahl der derzeit rund 256.960 registrierten Versicherungsvermittler sind 178.780 Einfirmenvertreter, die weder eine Ausbildung nachweisen, noch nachweislich eine Sachkundeprüfung vor der örtlichen IHK ablegen mussten.“ Deswegen setzt sich der BVK dafür ein, dass die revidierte EU-Vermittlerrichtlinie vorschreibt, all diejenigen Akteure, die Versicherungsprodukte vermitteln, die gleichen Rechte und Pflichten haben müssen. „Es muss ein Ende finden, dass die bloße Bestätigung der Qualifikation eines Vermittlers durch ein Versicherungsunternehmen ausreicht und dass die gesetzlich vorgeschriebene Sachkundeprüfung von den wenigsten abgelegt wird“, betont der BVK-Präsident.
Nach Auffassung des BVK sollte der Anwendungsbereich der zukünftigen EU-Vermittlerrichtlinie auch auf all diejenigen ausgeweitet werden, die am „point of sale“ oder am „point of advice“ Versicherungsprodukte vertreiben, wie etwa Bankangestellte oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens, auch wenn die Versicherungsvermittlung nicht ihr Hauptberuf oder tätigkeit ist.
Da der Versicherungsvertrieb über das Internet sowie über branchenfremde Unternehmen, wie etwa Handelsunternehmen zunimmt, fordert der BVK zudem, den Verbraucherschutz auch in diesem Bereich zu stärken und auch für diese Anbieter gesetzliche Beratungs- und Informationspflichten einzuführen, wie sie etwa im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) niedergelegt sind. Schließlich sei das Internet kein rechtsfreier Raum, so der BVK, und für die Absicherungsinteressen der Bevölkerung müsse ein Mindestmaß an rechtlichen Standards gegeben sein.
Derzeit wird auf EU-Ebene auch diskutiert, ob es in der revidierten Vermittlerrichtlinie eine Verpflichtung zur Offenlegung der Provisionen geben soll. Dies halten die Delegierten der BVK-Jahreshauptversammlung für nicht zielführend. Denn der derzeitige Ausweis von Abschlusskosten in Euro und Cent, wie er in Deutschland schon bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen vorgeschrieben ist, sei nicht nur ausreichend, sondern für Kunden viel informativer und für eine Vergleichbarkeit wichtiger. Die BVK-Jahreshauptversammlung lehnt deshalb in ihrem Leitantrag eine weitere Offenlegung von Provisionen und Courtagen ab, zumal für Einfirmenvertreter mangels alternativer Produkte eine provisionsorientierte Beratung und Vermittlung gar nicht möglich ist.
Kritisch gegenüber steht der BVK auch Plänen, Anlageprodukte für Kleinanleger (so genannte Packaged Retail Investment Products, PRIPS) zukünftig der Wertpapieraufsicht des jeweiligen Mitgliedstaates zu unterstellen. Dies würde für viele Versicherungsvermittler, die oftmals Kleinunternehmer sind, einen nicht leistbaren Verwaltungs- und Kostenaufwand bedeuten und einem verbraucherorientierten Wettbewerb mehr schaden als nutzen.
BVK-Pressemitteilung vom 27.5.2011