Spezial-Straf-Rechtsschutz für Mitglieder von AVV und BVK
Schon ein Vorwurf reicht und die Staatsanwaltschaft ermittelt
Am 2. März 2012 haben der Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) mit der in Düsseldorf ansässigen ÖRAG-Rechtsschutzversicherung eine Erweiterung ihres Gruppen- beziehungsweise Rahmenvertrags erreichen können. Somit besteht ab dem 1. April 2012 für die Vertretervereinigungen im AVV und die Mitglieder des BVK die Möglichkeit, sich über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Handelsvertreter gegen strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern. Die Policierung selbst ist jedoch erst ab 1. Juli 2012 möglich. Damit wurde zur Absicherung der beruflichen Gefahren ein weiterer wichtiger Schritt getan.
Handelsvertreter unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit einem nicht zu unterschätzenden strafrechtlichen Risiko. Mit ihren Entscheidungen bewegen sie sich täglich auf dünnem Eis. Denn schon ein anonymer Vorwurf – berechtigt oder nicht – reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ob der Vorwurf der Steuerhinterziehung, der Urkundenfälschung oder des Betruges – in diesen Fällen bedarf es der Unterstützung eines qualitätsgeprüften und spezialisierten Anwalts. Und des richtigen Rechtsschutzes, der die Kosten auch im Falle einer Honorarvereinbarung übernimmt. Denn je nach Schwierigkeit der Angelegenheit und der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung können sehr hohe Kosten anfallen.
Folgende Highlights bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Handelsvertreter, der auch für Makler im BVK gilt:
- Versicherungssumme 2 Millionen Euro
- Kautionsleistung 500.000 Euro
- Keine Wartezeit
- Als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens – auch wenn der Verstoß schon Jahre zurückliegt
- Versicherungsschutz besteht auch für die Angestellten
- Rückforderungsverzicht bei Vorsatzverurteilung per Strafbefehl
- Rechtsschutz bei wettbewerbsrechtlichen Strafverfahren im Zusammenhang mit der Kündigung des Agenturvertrages
- Tätigkeiten bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Strafverfahren sind mitversichert
- Angemessene Honorarvereinbarungen werden übernommen
Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer:
60 EUR für 0-3 Mitarbeiter
120 EUR für 4-6 Mitarbeiter
150 EUR für 7-10 Mitarbeiter
(Agenturinhaber wird bei Angabe der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt.)
Weitere Informationen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz für Handelsvertreter erhielten / erhalten die Vorstände der Vertretervereinigungen auf den Mitgliederversammlungen am 11. und 12. März in Ulm (AVV) sowie die Mitglieder des BVK am 3. und 4. Mai 2012 auf der Jahreshauptversammlung in Oldenburg.
Zudem richtet die ÖRAG Rechtsschutzversicherung am 29. Juni 2012 die 3. ÖRAG-Fachtagung zum Handelsvertreter-Rechtsschutz mit Schwerpunkt Spezial-Straf-Rechtsschutz in Düsseldorf aus. Dort werden verschiedene Referenten zu diesem Thema sprechen.
Unterlagen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz können ab dem 1. April 2012 auf der AVV-Homepage bzw. BVK-Homepage im jeweiligen Mitgliederbereich abgerufen werden. Für weitere Fragen zum Spezial-Straf-Rechtsschutz stehen die BVK-Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter der ÖRAG-Fachabteilung unter der Telefonnummer 0211/529-5543 zur Verfügung.
Gemeinsame Pressemitteilung des BVK, des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) und der ÖRAG Rechtsschutzversicherung vom 21.3.2012