BVK ist für Neupositionierung der Versicherungsvermittler
Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung verabschiedeten die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Berlin am 22. Mai 2014 einstimmig den Leitantrag des Präsidiums „Der ehrbare Versicherungskaufmann – tragende Säule eines neuen Berufsbildes“. Mit diesem Leitantrag führt der BVK als größter Vermittlerverband Deutschlands angesichts komplexer werdender Rahmenbedingungen den in den letzten Jahren begonnenen Weg in der Neupositionierung des Berufsstands weiter.
Dabei charakterisiert der Leitantrag ein Berufsbild, das aus einem Grundverständnis des zukunftsfähigen Vermittlers besteht, welches mit drei untrennbar verbundenen Komponenten korrespondiert, die für alle Vermittler unabhängig ihrer Rechtsform, ihrem Status und der Art ihrer Vergütung gelten sollen: Erstens dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein verkörpert, zweitens dem Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens in dem Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.
Aus all dem resultiert, dass der Vermittler neuen Zuschnitts als ein souverän handelnder und verhandelnder Kaufmann auftritt, der die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern auf Augenhöhe führt und jegliche gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit ablehnt, insbesondere Provisionsbegrenzungen, Verlängerung der Stornohaftungszeit und verbraucherfeindliche Bürokratisierung.
Nur diejenigen Vermittler, die diese neue Positionierung verwirklichen, werden zukunftsfähig sein. Sie wird darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag dazu beitragen, die Bedeutung und das Ansehen des Berufsstandes wachsen zu lassen, wovon der BVK überzeugt ist.
Verhaltenskodex des BVK
Ein weiterer wichtiger Punkt des BVK-Leitantrags ist die Verpflichtung aller BVK-Mitglieder auf einen Verhaltenskodex bzw. Compliance-Regeln, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten. Der BVK verlangt in diesem Zusammenhang von seinen Mitgliedern die Befolgung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung von Kundenbedürfnissen, insbesondere bei Abwerbungen und Umdeckungen.
Der BVK-Verhaltenskodex versteht außerdem Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall als miteinander untrennbare Vermittlertätigkeiten, deren Vergütungshöhe die Unabhängigkeit der unternehmerischen Entscheidungen wahren soll. Er geht über den vom Gesamtverband Deutscher Versicherungswirtschaft (GDV) formulierten Kodex für die Vermittler hinaus. Die BVK-Mitgliederversammlung fordert daher die Unternehmen auf, diese Verbandslösung in die Praxis umzusetzen und damit jedes BVK-Mitglied als qualifizierten, tugendhaften und selbstbestimmten Unternehmer anzuerkennen.
Flexibilität der Vergütung
Angesichts der Tatsache, dass Versicherungsunternehmen alternative Vertriebswege wie Banken, Struktur- sowie Internetvertrieb nutzen und damit parallele Produktwelten schaffen, werden die Versicherungskaufleute ihrer Exklusivität in der Vermittlung von Versicherungen beraubt. Das reflektiert der BVK in seinem Leitantrag und setzt sich daher für eine konsequente Umsetzung eines neuen Vermittlerbildes ein, dem flexible Vergütungsformen offenstehen müssen. Der BVK fordert in der Realisierung seines neuen Vermittlerbildes beim notwendigen Umbau des Geschäftsmodells auch die Vergütungsformen flexibel für den unternehmerischen Vermittlerbetrieb zu gestalten.
Der BVK ruft in seinem Leitantrag alle Interessierten und Beteiligten aus der Vermittlerschaft, der Versicherungswirtschaft, der Politik und der Öffentlichkeit auf, diese Neuorientierung der Vermittler in Deutschland aktiv und interessiert zu begleiten und zu unterstützen. Damit übernimmt der BVK eine Vorreiterrolle und setzt einen alternativlosen Weg zur Zukunftssicherung des Berufsstandes sowie zur verbrauchergerechten Versorgung mit Versicherungen fort.
BVK-Pressemitteilung vom 23. Mai 2014