BVK befürwortet strengere Eigenkapitalvorschriften für Versicherungen
Die Bundesregierung hat gestern (3.9.2014) eine Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beschlossen. Das begrüßt der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn damit sollen die Leistungsansprüche von Millionen von Versicherungskunden durch strengere Eigenkapitalanforderungen besser geschützt werden. Außerdem soll die Aufsicht über die Unternehmen gestärkt werden.
„Mit der VAG-Reform sollen die Unternehmen ihre Kapitalmarktrisiken marktgerechter bewerten und risikoadäquate Eigenkapitalpuffer bereitstellen“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das wird die Versichertengemeinschaft festigen und gewährleisten, dass Kunden ihre vertraglich zugesagten Leistungen erhalten. Das ist besonders bei den Millionen abgeschlossener Altersvorsorgeprodukte, wie beispielsweise Lebensversicherungen, von eminenter Bedeutung für die Zukunft. Als Versicherungsvermittler nehmen wir eine wichtige sozialpolitische Rolle wahr und durch unsere millionenfachen direkten Kundenkontakte wissen wir, wie wichtig der Sicherheitsaspekt und die zugesagte Leistungshöhe für unsere Versicherten sind.“
Bislang orientierten sich die Eigenkapitalanforderungen im Wesentlichen am Geschäftsvolumen des Unternehmens. Andere mögliche Risiken, die die Solvabilität der Versicherungsunternehmen tangieren können, wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Mit der VAG-Reform sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen vorgesehen. Dazu gehören etwa Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken. Künftig werden die Versicherer daher dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um auch diese Risiken abzusichern, nach dem Motto: Je riskanter ihre Anlagen, mit desto mehr Eigenkapital müssen sie unterlegt sein.
Mit dem Gesetzentwurf, der noch parlamentarisch beraten wird, soll die europäische Richtlinie, die sogenannte Solvency II Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Januar 2016 gelten.
Der BVK mahnt an, dass das Parlament bei seinen anstehenden Gesetzesberatungen nicht übers Ziel hinausschießen soll und die deutsche Versicherungswirtschaft strenger regulieren, als es in der Solvency II Richtlinie vorgesehen ist.
BVK-Pressemitteilung vom 4. September 2014