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Positionen des BVK zur Bundestagswahl 2021

Vorbemerkung

Der BVK ist Berufsvertretung und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er ist das berufspolitische Sprachrohr von über 40.000 Versicherungs- und Bausparkaufleuten gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der europäischen Union. Der Verband fördert die Interessen seiner Mitglieder und nimmt ihre beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange war.

Die Verdeutlichung der Positionen des BVK zur Bundestagswahl erfolgen vor dem Hintergrund der anstehenden komplexen Koalitionsverhandlungen sowie dem schwierigen Marktumfeld für die Versicherungsvermittler in Deutschland.

1. Anerkennung der sozialpolitischen Bedeutung der Vermittler

Die Versicherungsvermittler erfüllen ihren sozialpolitischen Auftrag, Kunden zur Absicherung von Lebensrisiken und zur auskömmlichen Altersvorsorge zu beraten. Das Thema „Absicherung“ hat durch die Corona-Pandemie einen ganz neuen Stellenwert erfahren. Hier können die Vermittler mit ihrer qualifizierten Beratungskompetenz punkten.

Die Vermittlerbetriebe haben durch die Pandemie ihre Kundenkontaktkanäle (Point of Sale) den Umständen angepasst und einen Digitalisierungsschub vollzogen. Insbesondere die Videoberatung zählt in vielen Vermittlerbüros inzwischen zum normalen Standard. Hier haben die Betriebe erneut ihre hohe Anpassungsfähigkeit bewiesen.

2. Erhalt der bewährten Vergütungssysteme im Versicherungsvertrieb

Das Nebeneinander der Vergütungssysteme im Versicherungsvertrieb zwischen Provision und Honorar hat sich bewährt. Die Vermittler fordern den Erhalt des Provisionssystems, da Erfahrungen aus anderen Ländern wie z.B. Großbritannien gezeigt haben, dass bei ausschließlicher Honorarberatung für weniger solvente Teile der Bevölkerung die Gefahr droht, von der Beratung abgeschnitten zu werden. Dies kann nicht im Interesse einer zukünftigen Regierung sein.

3. Die stärkere Förderung der kapitalgedeckten Rente und Reform der Riester-Rente

Nach Ansicht des BVK führt kein Weg an einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge wie den über die Riester-Rente vorbei, da das Versorgungsniveau der gesetzlichen Rente (GRV) sinkt und die Steuerzuschüsse zur GRV, die heute schon die 100 Milliarden-Euro-Grenze überschreiten, nicht ins Uferlose getrieben werden können. Zudem sollte nicht vergessen werden, dass bereits über 16 Millionen Menschen über die Riester-Rente vorsorgen.

Vielmehr gilt es, die Altersvorsorge weiter zu entwickeln und zu entschlacken. Der BVK hat dazu bereits in einem Positionspapier (vom 11.5.2021) eigene Vorschläge unterbreitet.

Es ist nun geboten nach dem Stillstand in der abgelaufenen Legislaturperiode auch die private Altersvorsorge zusätzlich zu fördern, um drohender Altersarmut entgegenzuwirken.

4. Keine nur online vertriebenen Standardprodukte

Der BVK lehnt die Einführung eines Standardprodukts für die private Altersvorsorge rundherum ab. Beratung ist wichtig und muss auch angemessen entlohnt werden. Ein Vertrieb ohne Beratung widerspricht dem Verbraucherschutzgedanken; dass diese Standardprodukte ohne Abschlusskosten und damit Beratung auskommen sollen, ist kontraproduktiv.

Einige favorisieren zudem über einen Staatsfonds einen alternativen Weg für die private Altersvorsorge. Hier sollte bedacht werden, dass die Finanzierungs-, Verwaltungs- und Beratungsrisiken beim Aufbau eines komplett neuen Produkts hoch sind und der in der nächsten Dekade in Rente gehenden Babyboomer-Generation nichts mehr nützen wird. Ungeachtet dessen sollten auch über neue Wege einer kapitalgedeckten Alternative bzw. Ergänzung nachgedacht werden.

5. Beibehaltung des dualen Systems in der Krankenversicherung – Ablehnung der Bürgerversicherung

Der BVK lehnt die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung ab. Insbesondere sehen die Versicherungsvermittler den gleichmacherischen Krankenschutz kritisch. Privatversicherte haben heute durch ihre individuelle Tarifwahl in der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit, den für sie besten und passenden Krankenversicherungsschutz zu wählen. Würde die Bürgerversicherung Wirklichkeit, gäbe es zunächst nur einen Einheitstarif für alle und alle individuellen Wahlmöglichkeiten müssten zusätzlich bezahlt werden. Für die fast neun Millionen Privatversicherten wäre das mit weiteren Belastungen verbunden und würde zudem einen Eingriff in ihr Selbstbestimmungsrecht bedeuten.

6. Beteiligung der Vermittler bei der Beratung von Selbstständigen

Sollte eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige in der anstehenden Legislaturperiode erneut debattiert werden, fordern wir die Vermittler mit ihrer qualifizierten Beratung zu einzubeziehen. Als selbstständige Unternehmer und Altersvorsorgespezialisten kennen Sie die Anforderungen des Berufsstands am besten und können individuelle Vorsorgelösungen anbieten.

7. Die Regulierungsspirale stoppen und bestehende Regelungen erst evaluieren

Die Anpassungsfähigkeit der Vermittler wird beim Thema Regulierung von den politischen Entscheidungsträgern weiterhin überstrapaziert. Die Regulierungsinitiativen werden überwiegend offen weiterverfolgt. Vom Provisionsdeckel über Geldwäsche- und Datenschutzvorschriften bis hin zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin. Vieles was als Regulierung von den politischen Entscheidungsträgern geplant wird, hat direkte Auswirkungen auf die Arbeit und die Vergütung der Vermittler. Die Regulierungsvorhaben kommen inzwischen aus immer mehr Richtungen in immer kürzeren Intervallen.

Die Überregulierung hat ein bürokratisches Ausmaß erreicht, welches für die Vermittlerbetriebe kaum noch zu bewältigen ist. Diese anlasslose und überbordende Regulierung ist für die Vermittler immer weniger nachvollziehbar. Es liegt kein Marktversagen vor und historisch niedrige Beschwerdequoten über Vermittler beim Ombudsmann lassen den Eindruck erwecken, dass hier ideologische politische Ziele verfolgt werden.

Neben den bereits erwähnten Regulierungsvorhaben gibt es weitere Vorgaben aus den letzten Jahren, deren Evaluierung vor Einführung weiterer Gesetze abgewartet werden sollte. Insbesondere die anstehende Evaluierung der Versicherungsvertriebsrichtline (IDD) sollte zunächst abgewartet und deren Wirkung bewertet werden. Bis dahin sollte ein Regulierungsmoratorium für weitere Vorhaben erlassen werden, damit die Wirkung der zahlreichen Vorgaben aus den letzten Jahren Wirkung entfalten können. Die Vermittler brauchen zudem dringend wieder Luft zum Durchatmen.

Auch die wachsende Zahl an EU-Verordnungen stellt die Vermittler vor weitere Herausforderungen. Der sogenannte „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) liegt als Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates für die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors schon auf dem Tisch. DORA richtet sich unter anderem an Versicherungsvermittler und damit auch an Versicherungsmakler. Diese fallen für die Zwecke der Verordnung unter den Oberbegriff „Finanzunternehmen“. Auch die Einführung des Paneuropäischen Pensionsprodukts (PEPP) und weitere EU-Themen kommen auf die Vermittler zu.

8. Bürokratie abbauen – Politik muss effizienter, schlanker und bürgerfreundlicher werden

Verbunden mit der Forderung eines Regulierungsmoratoriums besteht auch die generelle Forderung an die neue Bundesregierung, Bürokratie abzubauen. Ob komplizierte Zulagenverfahren bei der privaten Altersvorsorge, komplexe Datenschutzanforderungen oder ein kompliziertes Steuersystem. Die Politik sollte wieder effizienter, schlanker und bürgerfreundlicher werden. Die Flut an Formblättern, Protokollen und Unterschriften sind in ihrer Komplexität auch nicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Vermittler sind bestrebt Komplexität für ihre Kunden zu reduzieren, doch dies wird zunehmend schwieriger.

9. Mehr Nachhaltigkeit als Chance nutzen

Der BVK befürwortet das Thema „Nachhaltigkeit im Vertrieb“ als wesentliches Zukunftsthema. Nachhaltige Versicherungsprodukte werden zunehmend von den Kunden nachgefragt, obwohl es überwiegend noch Nischenprodukte sind. Die Vermittler werden die Chancen dieses Wachstumsmarktes nutzen. Dennoch sehen wir beim Thema „Produkte und Vergütung“ noch Anpassungsbedarf. Eine stärkere Förderung nachhaltigerer Produkte und mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit der Anlagen sind wünschenswert. Statt Bonifikationen auf Basis von Vertriebssteuerungen bei Exklusivvertrieben sollten zur Kompensation eine Anpassung der Provision oder Courtage verteilt auf die Laufzeit zur Erhöhung der Nachhaltigkeit umgeschichtet werden.

10. Kein Eingriff in Positionen des Mittelstandes – kein Provisionsdeckel

Die Vermittler fordern, die mittelständisch geprägten Vermittlerbetriebe mit Ihren vielen Tausend Arbeitsplätzen nicht durch einen Provisionsdeckel beim Vertrieb von Lebensversicherungen weiter zu belasten. Der Mittelstand ist ein wichtiger Stützpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Als wichtiger Teil erfüllen Vermittler einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag bei der Beratung zu Altersvorsorgeprodukten. Diese qualifizierte Beratung muss angemessen entlohnt werden. Die Vermittler trifft keine Schuld an der anhaltenden Niedrigzinsphase und sinkenden Renditen. Zudem ist zu bedenken, dass Abschlusskosten zu einem erheblichen Teil aus Verwaltungskosten bestehen. Daher ist die Absicht einseitig Vermittlerbetriebe zu belasten, unfair und unangemessen.

11. Keine Übertragung der Vermittleraufsicht auf die BaFin

Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen lehnt der BVK weiterhin ab. Wir fordern weiterhin den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dies zu einer erheblichen Kostensteigerung für Finanzanlagenvermittler führen wird und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird.

Als praxistaugliche Lösung befürwortet der BVK hingegen den Vorschlag die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen.

Berlin, 5. Oktober 2021