Positive Signale aus Brüssel
Bei den Beratungen zur Neuregelung der europäischen Versicherungs-Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive II – IMD II), die den gesetzlichen Rahmen zur Versicherungsvermittlung innerhalb der Europäischen Union absteckt, zeichnet sich ab, dass zukünftig Provisionen nur auf Kundennachfrage offengelegt werden sollen. Der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), sieht darin eine bessere Option als die Einführung eines immerwährenden Zwangs zur Offenlegung von Provisionen. Daher wertet der BVK diese Änderung der EU-Position als ein Verdienst seiner Interessenwahrnehmung auf europäischer Ebene.
„Damit könnte die Schwelle für unsinnige Neiddiskussionen in der Versicherungsvermittlung gesenkt werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Dennoch sind wir dafür, dass es überhaupt keine gesetzliche Offenlegungspflicht gibt. Denn wir haben in Deutschland bereits jetzt eine ausreichende Transparenz. Mit der Informationspflichtenverordnung zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen seit Ende 2007 die in der Prämie einkalkulierten Abschlusskosten in einer Summe und in Euro und Cent ausgewiesen anhand derer die Kunden die Abschlusskosten nachvollziehen können. Dies ist neben dem entscheidenden vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz für die Verbraucher wichtig, und nicht, wie viel Provision ihr Vermittler erhält.“
Ebenfalls begrüßt der BVK, dass bei den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments ein generelles Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten (Packaged Retail Investment Products - PRIPs), wozu beispielsweise fondsgebundene Lebensversicherungen gehören, fallengelassen worden ist. Dies hat der BVK immer gefordert und sieht sich vollumfänglich bestätigt.
Konsultationen dauern noch an
Die genannten Voten sind bereits im März vom EU-Rechtsausschuss (JURI) abgegeben worden. Vor Kurzem sprach sich auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Internal Market and Consumer Protection - IMCO) in diesem Sinne aus. Eine Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (Economic and Monetary Affairs Committee - ECON) steht noch aus. Im Anschluss daran wird sich das Plenum des EU-Parlaments mit der IMD II befassen. Danach müssen die EU-Regelungswerke noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Erst dann ist die IMD II auf nationaler Ebene umzusetzen. Daher rechnet der BVK nicht damit, dass die novellierte EU-Vermittlerrichtlinie vor 2015 im deutschen Recht Eingang findet.
BVK-Pressemitteilung vom 24. Mai 2013