BVK prüft IDD-Umsetzung
Vermittlerverband am EU-Konsultationsverfahren beteiligt
Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD) fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), dass der deutsche Gesetzgeber die bestehenden inländischen Regelungen des Versicherungsvermittlerrechts, wie sie etwa im Versicherungsvertragsgesetz und in der Versicherungsvermittlungsverordnung fixiert sind, beibehält. Denn diese erfüllen im Wesentlichen bereits die neuen Anforderungen der IDD.
In diesem Zusammenhang begrüßt der BVK ausdrücklich die kürzlich getroffene Aussage des Exekutivdirektors der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Dr. Frank Grund, dass Provisionen in Deutschland als Leitvergütung erhalten bleiben sollen, zumal die IDD den EU-Mitgliedstaaten dazu keine Vorgaben macht.
„Wir sind sehr erfreut, dass Dr. Grund klargestellt hat, dass Vergütungen auf Provisionsbasis unangetastet bleiben. Denn sie sind es, die allen Kunden erlauben, eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler in Anspruch zu nehmen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Am IDD-Konsultationsverfahren der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ist der BVK beteiligt und wird auch auf dieser Ebene darauf hinwirken, dass unser bewährtes Vergütungssystem erhalten bleibt und keine Provisionsoffenlegung durch die Hintertür auf unseren Berufsstand zukommt.“
Denn die IDD sieht eine zwingende Provisionsoffenlegung nicht vor. Allerdings muss nach Ansicht des BVK das Provisionsabgabeverbot beibehalten und gesetzlich verankert werden.
„Wir begrüßen auch sehr, dass die IDD ihren Anwendungsbereich auf den Direktvertrieb und den Internetvertrieb ausweitet“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher wollen wir, dass die in der IDD vorgesehene Gleichbehandlung aller Vertriebswege auch in Deutschland endlich umgesetzt wird. Das ist auch der Hauptaspekt unserer Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24.“
Die IDD muss bis zum 23. Februar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie setzt einen rechtlichen Rahmen für den Versicherungsvertrieb in der EU. Die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, eigenständige Regelungen zu erlassen und nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen.